Über Geschmack lässt sich nicht streiten. Und vor allem nicht über den unterschiedlichen Geschmack von Müttern und Töchtern. Gestern auf der Eppendorfer Landstraße : Ich...
„Demokratie, das ist die Kunst, sich an die Stelle des Volkes zu setzen und ihm feierlich in seinem Namen, aber zum Vorteil einiger guter Hirten, die Wolle abzuscheren." Romain Rolland, 1866 bis 1944, Nobelpreis für Literatur.
Der BGH
Sonntag, 12. Juli 2009
Bis vor kurzem war der Bundesgerichtshof (BGH) für mich so etwas wie eine "heilige Instanz", die immer dann auf den Plan tritt, wenn es - vor allem - um Ungerechtigkeiten in der Welt (in unserem Land) geht, die bei niedrig schwelligeren Gerichten keinen befriedigenden Abschluss gefunden haben.
Irgendwann hab ich festgestellt, dass der BGH ganz offensichtlich vermehrt einbezogen wird. Bei Dingen, von denen ich bisher angenommen habe, sie seien geregelt (durch z.B. Gesetzgebung) oder aber auch durch Beschlüsse anderer Gremiem.
Ich habe mich - wie gesagt - in der Vergangenheit ziemlich sicher gefühlt, dass der BGH es immer dann richten wird, wenn es ungerecht zugeht - durch Gesetze, die veraltet sind oder noch andere Gegebenheiten.
Nun muss ich lesen, dass die Bundesrichter etwas außer Kraft setzen, was augenscheinlich ist. Es geht - ich möchte Sie nicht länger auf die Folter spannen - um die Größe der Mietwohnungen. Miete ich eine an, und der Mietvertrag weist aus, dass die Wohnung, sagen wir, 80 qm groß ist, so bin ich verpflichtet, mich von diesem ordnungsgemäß errechneten Zustand zu überzeugen. Nein, nein, auch wenn der Makler oder gar der Vermieter selbst die Schwurhand heben: Messt lieber nach. Sonst heißt es wie an manchen Ladenkassen:
Zählen Sie Ihr Wechselgeld sofort nach.
Spätere Beanstandungen können nicht akzeptiert werden.
Mit anderen Worten: Wenn der Mietvertrag erst einmal ordnungsgemäß unterschrieben wurde - von beiden Seiten - und ich meinen Umzug in Gang setze, nützt es gar nichts mehr, dass ich feststelle: Mensch, da fehlen ja 5 qm.
Denn der BGH hat verkündet, dass man als Mieter nun nicht so kleinlich sein soll. Plus/Minus 10%! Wer wird denn da meckern.
Ich frage mich, wie kommt es, dass ein Vermieter nicht in der Lage sein soll, ja, mehr noch: nach diesem Urteil noch nicht einmal in der Lage sein braucht, die Quadratmeter einer Wohnung, die er vermieten möchte, genau auszumessen. Hurra! rufen sie, die Vermieter. Das ist doch mal eine gelungene Aktion für uns. Da schlagen wir doch bei jeder Abvermietung ein paar Quadratmeterchen auf - und immer schön unter den 10% bleiben, dann kann gar nichts schief gehen. Es sei denn, der Mieter ist so schlau und misst schon vor Abschluss des Mietvertrages nach. Aber solche Mieter wollen wir dann gar nicht nehmen, das sind auch in der Regel diese Rechthaber, die meist auch noch in irgendwelchen Mieterverbänden stecken.Lehrer und Pädagogen, Anwälte und dergleichen mehr. Vade retro Satanas! Und sie spucken auf ihren Daumen und bekreuzigen sich hinter ihrem Rücken. Die Vermieter.
Und ich sitz da und rechne nach und zahle bei fehlenden 5 qm, wenn der Mietpreis bei 10 Euro pro qm liegt, 50 Euro zuviel. Und dann das Gleiche nochmal bei den Betriebskosten. Das finde ich nicht korrekt. Die Lust an der neuen Wohnung nimmt merklich ab, kaum, dass sie in ausgepackten Kisten ist.
Also rufe ich meinen Vermieter an und beanstande dies. Ich frage ihn, wieso die Wohnung laut Mietvertrag 80 qm beträgt, aber nur 75 qm hat.
Da komme ich aber schlecht bei ihm an. Muss er bei jeder neuen Vermietung etwa nachmessen? Kann er was dafür, wenn die Mieter Kleptomanen sind und einfach einen Raum haben mitgehen lassen? Oder womöglich habe ich bei Einzug die Wände versetzt? Zu meinen eigenen Ungunsten? Wie wäre es, wenn ich mir einen neuen Zollstock anschaffen würde, denn meiner sei bestimmt veraltet und messe wohl nicht richtig. Die Wohnung habe immer 80 qm gehabt, wenn sie jetzt plötzlich so viel weniger habe, hat das seinen Grund in Dingen, die nicht in seiner Verantwortung lägen.
Auf meine Bemerkung, dass er doch schließlich den Nachweis bringen müsse, denn er habe doch die Größe der Wohnung im Mietvertrag dargestellt und nun sei der Vertrag irgendwie ja nicht richtig, beruhigt er mich. Er werde in den nächsten Tagen einen Experten schicken. Und der kommt dann auch. So einer mit einem dieser Laser-Geräte, die - stellt man sie in Raummitte auf - sofort und unbestechlich die Größe des Raumes ermitteln. Ich bin gespannt und fühle mich sehr sicher, denn ich habe mit zwei Freunden zusammen inzwischen die Wohnung nochmal und nochmal vermessen.
Und richtig: Ich habe nicht korrekt gemessen. Es fehlen nicht 5 qm, sondern nur 4,98 qm. Ich fühle mich klein und schäbig und suche aber dennoch die Öffentliche Rechtsauskunft heim. Dort wird mir das besagte BGH Urteil vor die Nase und ein Vortrag gehalten, dass ich nun nicht kleinlich werden solle. Schließlich lägen die fehlenden Quadratmeter unter den erlaubten bzw. geduldeten 10%. Ich könne doch von Glück sagen, dass ich überhaupt eine Wohnung habe. Es gäbe schließlich Menschen, die auf Parkbänken nächtigen müssten. Wenn nun jeder um Zentimeter feilsche, hätten sie Gerichte aber viel zu tun. Und dafür ist schließlich der BGH zum Zuge gekommen.
Irgendwie sehe ich das Ganze immer noch nicht ein und appelliere an die Kulanz meines Vermieters. Nö, sagt der, sehen Sie zu, wo die 4,98 qm abgeblieben sind. Dann sehen wir weiter.
Und seitdem suche ich hinter den Lamperien, auf dem Dachboden und unter den Dielenbrettern. Ich habe sogar mit dem Vormieter Kontakt aufgenommen, um ihn zur Rede zu stellen, wo er mit dem Raum geblieben ist, denn inzwischen ist es klar: Eine Größe von fast 5 qm verliert sich nicht so einfach. Es muss ein ganzes Zimmer gewesen sein. Sollte der Vermieter doch recht haben und einer der Vormieter hat das mitgehen lassen?
Wie gesagt, der Ablauf dieser kleinen Geschichte ist noch fiktiv. Aber warten wir es ab. Es stehen mit Sicherheit noch andere Überraschungen des BGH ins Haus.
ja, ich denke auch, dass uns noch weitere Überraschungen ins Haus stehen. Vieles, das in mühevoller Arbeit an Gerechtigkeit errungen wurde, wird nach und nach - ganz unauffällig - aufgeweicht werden, so jedenfalls meine Ahnung diesbezüglich. Was dann die Wohnungssituation und ihre Regelungen anbelangt, so werden wir uns wohl langsam wieder jener Zeit annähern, in welcher auch der Herr lebte, von dem folgendes Zitat stammt:
'Man kann mit einer Wohnung einen Menschen genauso gut töten wie mit einer Axt.' (Heinrich Zille)
Viele Grüße von der Mascha
Veröffentlicht von Natascha Komander, An 07/13/2009 bei 22:39